Schutzkonzept der FamilienBildung Friedensstraße zum Schutz von Kindern gegen (sexuelle) Gewalt
Einleitung und Risikoanalyse
Als anerkannter, freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach KJHG zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII) gilt es, in der FamilienBildung Friedensstraße den Schutz von Kindern und Jugendlichen als Teilnehmende der Bildungsangebote vor sexuellen Übergriffen nach §§ 8a und 72a SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz sicherzustellen. Dabei bildet die Risikoanalyse einen zentralen Punkt zur Erstellung eines solchen Schutzkonzeptes. Die Risikoanalyse sollte in das Qualitätsmanagement aufgenommen werden und einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Empfohlen ist dies alle fünf Jahre. Im Rahmen der Familienbildungsarbeit tauchen Kinder unterschiedlichen Alters als Teilnehmende in der Einrichtung auf. Sie nehmen
A) mit ihren Eltern an Gruppenangeboten für Eltern und Babys bzw. Eltern und Kleinkinder,
B) als Teilnehmende in Ferienkursen, der Babysitter-Schulung, Schwimmkursen etc. oder
C) als Adressaten der Kinderförderung/Kinderbetreuung teil.
Alle drei Bereiche sollen im Folgenden näher betrachtet werden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf:
1. Auswahl der Kursleitungen bzw. Kinderbetreuerinnen und die Prüfung ihrer Eignung
2. Überprüfung der Räumlichkeiten
3. Transparente Beschwerde- und Kontaktwege
4. Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden und Kursleitungen
5. Prävention
6. Qualitätsmanagement
A) Kinder nehmen in der Regel als Babys bzw. (Klein-)Kinder gemeinsam mit ihren Eltern an den Bildungsangeboten der FamilienBildung Friedensstraße teil. Während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes in der Einrichtung sind die Kinder unter der Aufsicht und Kontrolle ihrer Eltern oder Bezugspersonen. Kursleitende sind nie allein mit den Kindern in einem Raum. Sie stehen in engem Kontakt mit den Eltern, erleben den Umgang der Eltern mit ihrem Kind und können die Kinder beobachten. Im Rahmen der Vereinbarung der Kursleitungen mit der FamilienBildung Friedensstraße (FBF) zum Kinderschutz nach § 8a Abs.2 SGB VIII und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist die Kursleitung verpflichtet, Anzeichen auf Kindeswohlgefährdung ihrer Fachbereichsleitung bzw. Einrichtungsleitung zu melden.
B) Kinder nehmen im Rahmen von Ferienangeboten, in Babysitter-Schulungen oder Schwimmkursen an Angeboten der Familienbildungseinrichtung teil. Bei diesen
Kinderangeboten gilt es, auch die Räumlichkeiten näher in den Blick zu nehmen. Zunächst sollte festgehalten werden, dass die Kinder bei allen Angeboten nur über einen sehr begrenzenten Zeitraum von 1 bis max. 6 Unterrichtseinheiten (UE) Kursangebote der Einrichtung wahrnehmen. Alle Angebote finden in Gruppen statt. Kursleitungen sind nicht - oder wenn - nur sehr kurze Zeit mit den Kindern allein. Die Struktur und Angebotsplanung ermöglicht es nicht, dass engere Beziehungen zu Kindern geknüpft werden können. In den Näh- oder Kinderkochkursen ist zudem über eine Glastür der Kursraum immer einsehbar und
somit öffentlich. Bei Angeboten im Wald sind in der Regel zwei Kursleitungen vor Ort. In Kursen, in denen nur eine Kursleitung die Kinder beaufsichtigt und betreut, besteht nicht die Möglichkeit, dass Erwachsene sich über längere Zeit mit einem Kind oder mit einigen Kindern zurückziehen. Gleiches gilt für die Babysitter-Schulungen. Bei den Schwimmkursen, die mit zwei Kursleitungen stattfinden, ist die Schwimmhalle durchgehend von den Eltern durch eine Glasscheibe einsehbar. Toilettengänge der Kinder, sowie das Duschen und Umkleiden werden von den Eltern durchgeführt.
C) Die Kinderbetreuung findet in Kursräumen oder im Kinderbetreuungsraum im Keller statt. In der Regel sind immer mindestens zwei Kinderbetreuerinnen gleichzeitig tätig. Die Kursräume können jederzeit von Eltern bzw. Mitarbeiterinnen betreten werden. Unter Aspekten des Kinderschutzes ist dieser Bereich besonders sensibel und die Auswahl guter Betreuungspersonen besonders wichtig.
1. Auswahl Kursleitungen und Kinderbetreuerinnen
Der Träger der Einrichtung wird, sowohl durch das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) als auch durch die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“, aufgefordert sicherzustellen, dass er nur geeignetes Personal einstellt. Die FamilienBildung Friedensstraße ist hier in der Pflicht, die persönliche Eignung der Bewerber:innen zu prüfen. Im Rahmen ausführlicher Bewerbungsgespräche verschafft sich die Fachbereichsleitung einen möglichst guten Eindruck von der sich bewerbenden Kursleitung. Dies geschieht auch anhand eines Leitfadens zur Personalauswahl. (Qualitätshandbuch 4.2.2.2. und 4.2.2.3.) Ein ausformulierter Verhaltenskodex für Kursarbeit in der FamilienBildung Friedensstraße wird allen Kursleitungen zur Kenntnisnahme ausgehändigt und kurz besprochen. Kursleitungen, die während ihrer Arbeit im Haus in Kontakt mit Kindern kommen, sind verpflichtet, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben. Sie werden ebenfalls in einen Leitfaden zum Umgang mit Handlungsleitlinien im Vermutungsfall eingeführt. Kursleitungen, die Kinderkurse durchführen, sowie Kinderbetreuerinnen reichen neben ihrer Einverständniserklärung zum Datenschutz ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis inkl. der Selbstauskunftserklärung ein.
2. Überprüfung der Räumlichkeiten
Wie in den Berichtsteilen A-C beschrieben sind in Bezug auf die für die Kursarbeit genutzten Räume/Orte unsererseits alle möglichen Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass sich erwachsene Personen ungesehen unangemessen gegenüber Kleinkindern verhalten können.
3. Transparente Beschwerde- und Kontaktwege
Die Vereinbarung zum Kinderschutz nach § 8a zwischen der FamilienBildung Friedensstraße und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist Bestandteil von Einstellungsgesprächen bei allen Kursleitungen, die in der Einrichtung in Kontakt mit Kindern kommen. Im Zuge dieser Gespräche werden die Beschwerde- und Kontaktwege besprochen, die zu befolgen sind, sollte es zu Beschwerden kommen bzw. sollten der Kursleitung Auffälligkeiten bei Kindern bzw. in Familien zu denken geben. Wichtig ist hier hervorzuheben, dass die Kursleitung darüber informiert ist, frühzeitig Kontakt mit der Fachbereichsleiterin aufzunehmen, die dann gemeinsam mit ihr weitere Schritte überlegt. Ein Handlungsleitfaden im Vermutungsfall gibt hier weitere Sicherheit.
4. Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden und Kursleitungen
Um in der FamilienBildung Friedensstraße (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder bestmöglich zu verhindern bzw. diese frühzeitig zu erkennen, benötigen hauptamtliche Mitarbeiter:innen, Honorarkräfte, Kinderbetreuer:innen fachliche Informationen. Der Träger trägt dafür Sorge, dass alle Hauptamtlichen und alle im Kontext mit Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Tätigen eine Schulung im Sinne des § 9 der Präventionsordnung absolvieren. Aus diesem Grund bietet die FamilienBildung Friedensstraße ein- bis zweimal jährlich eine Schulung an. Betreffende Kursleitung werden aufgefordert, an diesen Schulungen teilzunehmen. Die Schulungen für Kursleitungen umfassen 3-4 Stunden und verstehen sich als Basis-Schulung. Kernthema hier ist die Sensibilisierung für Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung. Für die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeitenden (Fachbereichsleiterinnen) und die hauptamtlichen Büromitarbeiterinnen gibt es Tagesschulungen über 6 Stunden, in denen es neben dem Kernthema zur Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung auch darum geht, wie mit etwaigen Meldungen im weiteren Verlauf umzugehen ist. Der Arbeitgeber stellt sicher, dass je nach Bedarf Schulungen angeboten und durchgeführt werden.
5. Prävention
Bereits alle bisher genannten Maßnahmen dienen der Sensibilisierung und damit auch der Prävention von (sexueller) Gewalt gegen Kinder. Die Sensibilisierung von Eltern in der Einrichtung bezüglich ihres Umgangs mit dem Handy und dem Teilen von Fotos in sozialen Netzwerken, beugt einem anderen Trend des Missbrauchs von Kindern über Künstliche Intelligenz (KI) im Internet vor. In der FamilienBildung Friedensstraße gibt es die Aufforderung an alle Eltern, keine Kinder in den Kursen zu fotografieren, Fotos nicht zu teilen und das Handy während der Kurszeit nicht zu nutzen. Dazu gibt es auch Aushänge in den Räumlichkeiten der FamilienBildung Friedensstraße. Die von der Einrichtung vertretenen pädagogischen Ansätze sind partizipativ und demokratisch orientiert und dienen dem Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstwahrnehmung und ihrem Selbstwert zu stärken.
6. Qualitätsmanagement
Das Schutzkonzept ist eine wichtige Ergänzung zur Konzeption und zur Beschreibung des relevanten Prozesses Sicherstellung Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung der FamilienBildung Friedensstraße. Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses unseres Qualitätsmanagements gilt es noch zu erarbeiten und zu beschreiben, wie unsere jeweiligen Kooperationspartner den Kinderschutz sicherstellen.
In Kraft gesetzt durch den Vorstand des FamilienBildung Friedensstraße e.V. am 20.04.2026
Für den Vorstand:
Prof. Dr. Claudia Buschhorn
Prof. Dr. Elfriede Brinker-Meyendriesch
Uta Budde
Heiko Wischnewski
Prof. Dr. Sabine Ader
Jutta Malik